Kein Impfzwang!
An alle Mitglieder des Bundestages, die den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ eingebracht haben!
Wir bitten Sie inständig, diesen Gesetzentwurf nicht zu verabschieden, denn das SARSCovImpfG würde Impfzwang bedeuten für alle Bundesbürger und Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Ein Impfzwang ist nicht akzeptabel und zwar aus folgenden Gründen:
1. Ein Impfzwang verletzt das Recht auf individuelle Impfentscheidung und die im Grundgesetz festgeschriebene körperliche Unversehrtheit.
2. Die bestehenden ‚Impfstoffe‘ gegen SARS-CoV-2 können nur mangelhaft vor neuen Virusvarianten schützen.
3. Diese ‚Impfungen‘ schützen, wie sich herausgestellt hat, nur sehr bedingt.
4. Alle im Moment gewählten ‚Impfstoffe‘ führen zu teiweise schweren Impfschäden, die die Bedrohung durch das Virus teilweise übertreffen. Dies betrifft vor allem auch Jugendliche, die kaum gefährdet sind durch eine Infektion mit SARS Cov 2, die aber teilweise erhebliche Impfschäden erleiden.
5. Da die im Moment gewählten ‚Impfstoffe‘ nicht ordnungsgemäß zugelassen sind, ist die Injektion dieser Stoffe als Experiment am Menschen im Sinne des Nürnberger Kodex anzusehen.
6. Per Impfzwang ist jede volljährige Person gezwungen, ein Dokument über seinen ‚Impfstatus‘ zu besitzen, das zu einem zentralen Kontrollsystem führt, das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar ist.
Dieser Gesetzentwurf ist grundgesetzwidrig und verstößt gegen den Nürnberger Kodex!
Wir fordern Sie dringend auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen und uns Bürgern die Impfentscheidung selbst zu überlassen.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit
besorgten Grüßen