Musterbriefe an die Staatsanwaltschaft Aachen – die Oberbürgermeisterin und den sog. ‚Aachener Appell‘ betreffend
Am 26 August wurde unsere Dienstaufsichtsbeschwerde vom Generalstaatsanwalt in Köln „zuständigkeitshalber dem leitenden Oberstaatsanwalt in Aachen zur Prüfung und weiteren Veranlassung übersandt,“
********************************************************************
Am 16. August wurde unsere Dienstaufsichtsbeschwerde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln „zuständigkeitshalber an den Generalstaatsanwalt in Köln weitergeleitet.“
********************************************************************
Am 8. August 2022 ist folgende Dienstaufsichtsbeschwerde per ‚Einwurf-Einschreiben‘ abgeschickt worden:
Helene + Dr. Ansgar Klein Rosengarten 11, 52146 Würselen
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Aachen in Sachen „Strafanzeige gegen Sybille Keupen, Tatvorwurf: Verleumdung“, Aktenzeichen: 1 Js 133/22
Werter Herr Präsident!
Nach § 16 (1) 2. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) üben Sie die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Aachen aus.
Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte auf unser Schreiben vom 22. Februar 2022 hin (nachzulesen unter: http://www.ac-frieden.de/2022/02/16/4888/ ‚Musterbrief 1‘) mit Schreiben vom 2.März 2022 mitgeteilt, dass in Sachen „Strafanzeige gegen Sybille Keupen, Tatvorwurf: Verleumdung“ das Verfahren eingeleitet wurde (Aktenzeichen: 1 Js 133/22).
Mit Schreiben vom 25 Juni 2022, das wir persönlich beim Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, eingeworfen haben, haben wir gemahnt, das eingeleitete Verfahren endlich weiterzuführen. (Ebenfalls nachzulesen unter: http://www.ac-frieden.de/2022/02/16/4888/ ) Auf dieses Schreiben hin haben wir weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Mit einem weiteren Schreiben, das wir ebenfalls persönlich beim Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, am 16. Juli eingeworfen haben (Ebenfalls nachzulesen unter: http://www.ac-frieden.de/2022/02/16/4888/ ), haben wir erneut den Fortgang des Verfahrens angemahnt. Auch auf dieses Schreiben hin haben wir weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Wir bitten nun Sie als Dienstaufsichtsbehörde umgehend dafür zu sorgen, dass das o.g. Verfahren weitergeführt wird.
Mit friedlichen Grüßen
Würselen, den 8. August 2022
Gez.: Helene Klein + Dr. A. Klein
Unterstützt wird diese Aufsichtsbeschwerde von folgenden Personen, die ebenfalls die Staatsanwaltschaft Aachen in der o.g. Sache angeschrieben haben:
Dipl.-Ing. Klaus-P. Schleisiek, Aachen, Letitia Burciu, Aachen, Stephan Bonk, Aachen, Peter Sandlöbes, Aachen, Dr. Rolf Schäfer, Herzogenrath
***************************************************
Auch auf unseren Brief vom 25.Juni (siehe unten) ist bisher keine Antwort erfolgt, daher haben wir erneut geschrieben:
Helene + Dr. Ansgar Klein Rosengarten 11, 52146 Würselen
Staatsanwaltschaft Aachen Adalbertsteinweg 92 52070 Aachen
Betr.: Aktenzeichen 1 Js 133/22 Strafanzeige gegen Sibille Keupen
Werte Damen und Herren!
Wir kommen zurück auf unser Schreiben vom 25. Juni 2022, zu dem bisher weder eine Antwort noch eine Empfangsbestätigung erfolgt ist.
Heute übersenden wir Ihnen den Artikel: „Gift aus der Spritze“, der an Hand zahlreicher Quellen aus dem In- und Ausland*) die horrenden Schäden aufzeigt, die die sog. ‚Impfung‘ mit mRNA-Stoffen bisher verursacht haben. Wir möchten damit noch einmal darauf hinweisen, wie unverantwortlich die Verleumdung von uns ‚Impf‘-Gegnern durch den von Sibylle Keupen zu verantwortenden sog. ‚Aachener Appell‘ ist.
Wir erwarten nunmehr, dass das eröffnete Verfahren gegen Sibylle Keupen , Tatvorwurf: Verleumdung, unverzüglich weiter geführt wird.
Friedliche Grüße!
gez.: Würselen, den 16.7. 2022 (nachträglich eingefügt) Helene + Dr. Ansgar Klein
*) die in dem Artikel verlinkten Quellen sind unmittelbar aufzurufen, wenn Sie den übersandten Artikel per Computer unter: https://www.rubikon.news/artikel/gift-aus-der-spritze aufrufen.
**********************************************************************************************************
Inzwischen sind fast 4 Monate seit der Antwort der Aachener Staatsanwaltschaft vergangen! Mit Schreiben vom 25 Juni 2022*) haben wir gemahnt, das eingeleitete Verfahren endlich weiterzuführen. Helene+Dr. Ansgar Klein
*) Helene + Dr. Ansgar Klein Rosengarten 11, 52146 Würselen
- Juni 2022
Staatsanwaltschaft Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Betreff: Aktenzeichen 1 Js 133/22, Strafanzeige gegen Sibylle Keupen
Werte Damen und Herren!
Wir kommen zurück auf Ihre Schreiben vom 2.3. 2022, in denen uns mitgeteilt wurde, dass auf unsere Strafanzeige hin ein Verfahren gegen Sibylle Keupen – Tatvorwurf Verleumdung – eingeleitet wurde. Ferner enthielten Ihre Schreiben die Mitteilung: „Falls nicht Anklage erhoben werden sollte, erhalten Sie weitere Nachricht.“
Inzwischen sind fast 4 Monate verstrichen ohne dass wir weitere Nachricht erhalten haben. Wir erwarten, dass das Verfahren endlich weitergeführt wird; insbesondere deswegen, weil inzwischen unsere Haltung, – kursiv gedruckte Zitate im Folgenden aus unserem Schreiben vom 22.02.2022 – den „experimentellen, mRNA-Stoff sich nicht injizieren lassen“ vielfach wissenschaftlich untermauert wurde; ein Beispiel:
„Die bis zum 1. Januar 2022 über 1.3 Millionen gemeldeten Fälle von Nebenwirkungen schlüsseln sich gemäß EMA (European Medicines Agency) -Datenbank) wie folgt auf die verschiedenen Impfstoffe auf (2):
188.082 Fälle durch Impfstoff von Moderna
668.442 Fälle durch Impfstoff von Pfizer-BioNTech
428.330 Fälle durch Impfstoff von AstraZeneca
43.022 Fälle durch Impfstoff von Johnson&Johnson
Darunter sind die mehr als 36.500 Todesfälle (3):
10.170 Todesfälle durch Impfstoff von Moderna
16.580 Todesfälle durch Impfstoff von Pfizer-BioNTech
7.371 Todesfälle durch Impfstoff von AstraZeneca
2.395 Todesfälle durch Impfstoff von Johnson&Johnson“
Hier zitiert nach: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27855 . Wenn man bedenkt, dass in der Regel nur 1 bis 10 % der aufgetretenen Fälle gemeldet werden, sind diese Zahlen mit einem Faktor von 10 bis 100 zu multiplizieren.
U.a. wurden wir wegen unserer Haltung zum ‚Impfen‘ als unsolidarisch verleumdet, denn im sog. ‚Aachener Appell‘ heißt es: „Lassen Sie sich impfen und leisten Sie dadurch Ihren solidarischen Beitrag zur Bekämpfung dieser Pandemie.“ Diese Aufforderung verstößt wegen der immensen Impfnebenwirkungen gegen den Nürnberger Kodex, was wir in unserem Schreiben vom 22.02.2022 schon erwähnt hatten.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir mit Friedlichen Grüßen
Helene + Dr. Ansgar Klein
**************************************************************************************************************
Ein erster Erfolg: Die Staatsaanwaltschaft Aachen hat mit Datum vom 2.März 2022 mitgeteilt, dass in Sachen „Strafanzeige gegen Sybille Keupen, Tatvorwurf: Verleumdung“ das Verfahren eingeleitet wurde (Aktenzeichen: 1 Js 133/22).
Musterbrief 1:
Staatsanwaltschaft Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aktion „Aachen hält zusammen“, die in erster Linie die Oberbürgermeisterin Sybille Keupen zu verantworten hat, erfüllt u.E. den Straftatbestand der Verleumdung §187 StGB oder gar den der Volksverhetzung §130 StGB.
Der Hauptbestandteil dieser Aktion, der sog. ‚Aachener Appell‘, richtet sich in weiten Teilen offensichtlich gegen die Menschen, die in Aachen seit Anfang Dezember fast jede Woche samstagnachmittags für die Forderung nach freier Impfentscheidung demonstrieren, denn im Text des ‚Appells‘ heißt es: „Mit großer Sorge betrachten wir in diesem Zusammenhang sogenannte Spaziergänge und Demonstrationen …“. Im weiteren Verlauf des Textes werden die Menschen, die an diesen Demonstrationen teilnehmen, mit unhaltbaren Behauptungen verleumdet, mit Worten wie: „populistisch, extremistisch, antisemitisch, gegen die Grundfeste unserer Demokratie“, Verschwörungserzählungen und Geschichtsklitterung verbreitend, Verharmlosung des Holocaust“. Auf dem Plakat, das innerhalb der Aktion „Aachen hält zusammen“ verbreitet wurde, heißt es u.a.: „Gegen Hass, Ausgrenzung, Antisemitismus und undemokratisches Handeln“.
Diese Beschimpfungen erfüllen u.E. den Straftatbestand der Verleumdung §187 StGB oder gar den der Volksverhetzung §130 StGB, denn implizit sind diese Verleumdungen gegen alle Menschen gerichtet, die aus verschiedenen Gründen den nur bedingt zugelassenen, also experimentellen, mRNA-Stoff sich nicht injizieren lassen, denn im sog. ‚Aachener Appell‘ heißt es: „Lassen Sie sich impfen und leisten Sie dadurch Ihren solidarischen Beitrag zur Bekämpfung dieser Pandemie.“ Insofern verstößt der ‚Appell‘ implizit auch gegen den Nürnberger Kodex.
Diese Aktion „Aachen hält zusammen“, die in erster Linie die Oberbürgermeisterin Sybille Keupen zu verantworten hat, ist, wie dargelegt, in weiten Teilen eine unverantwortliche Hetze gegen eine große Bevölkerungsgruppe, nämlich gegen alle Befürworter einer freien Impfentscheidung, alle Impfgegner, alle Bürger, die durch Protestaktionen für die volle Wiedererlangung der im Grundgesetz verbrieften Grundrechte eintreten und alle, die aus verschiedenen Gründen den nur bedingt zugelassenen mRNA-Stoff sich nicht injizieren lassen.
Es unterliegt Ihrer Verantwortung, diese Aktion „Aachen hält zusammen“, für die Frau Keupen in erster Linie verantwortlich ist, mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und zu prüfen, ob die oben genannten Straftatbestände erfüllt sind und Anklage erhoben werden muss.
Mit friedlichen Grüßen
********************************************************************
Musterbrief 2:
Staatsanwaltschaft Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erfüllt u.E. mit ihrer Aktion „Aachener Appell“, den Tatbestand der Volksverhetzung StGB §130.
Begriffe wie „Schwurbler“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ usw. sind absolut unwissenschaftlich und reihen sich ein in eine unheilige Allianz von willkürlichen Verleumdungen, Diskriminierungen, Beschimpfungen und böswilligen Verächtlichmachungen ganzer Schichten der Bevölkerung.
30% der Bevölkerung, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft sind, werden durch den Aachener Appell als potentielle Faschisten desavouiert! Auch werden Begriffe wie Faschismus oder Antisemitismus in diesem Zusammenhang verharmlost und zweckentfremdet.
Diese Aktion ist eine Hetze gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen: Ungeimpfte, Impfgegner und kritische Bürger.
Auch entbehrt diese Aktion jeglicher Neutralität und Sachlichkeit.
Nach unserem Kenntnisstand hat die Oberbürgermeisterin Sybille Keupen bei allen öffentlichen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot zu beachten. Aufrufe von Frau Keupen zu rechtswidrigen Handlungen sowie Äußerungen, welche die Veranstalter oder Teilnehmer einer angemeldeten rechtmäßigen Versammlung verächtlich machen, verstoßen jedoch gegen dieses Sachlichkeitsgebot.
Auch dadurch, dass die Äußerungen von Frau Keupen in einer Form erfolgen, die die Freiheitsausübung der Veranstalter oder Teilnehmer substantiell erschwert und die Teilnehmer pauschal stigmatisiert werden, was ihre Teilnahmebereitschaft hemmen könnte, ist das Sachlichkeitsgebot nicht mehr erfüllt.
Außerdem verstößt Frau Keupen gegen das Mäßigungsgebot für Bedienstete im öffentlichen Dienst (Beamte).
Frau Keupen fordert Menschen dazu auf, sich Impfen zu lassen, obwohl der ‚Impfstoff‘ ein experimenteller Impfstoff ist und keine vollständige Zulassung hat. In dem Zusammenhang verweisen wir auf den Nürnberger Kodex.
Es unterliegt Ihrer Verantwortung, diese undemokratische Aktion der Frau Keupen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und zu prüfen, ob die oben genannten Tatbestände erfüllt sind und Anklage erhoben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen