Feststellungsklage gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung
Jens Wernicke, der Herausgeber des ‚RUBIKON‘ hat am 28. April 2020 Feststellungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Feststellung der Unwirksamkeit der Vorschriften der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht: Festellungsklage Verwaltungsgericht Mainz 270420