„Pfingsten 2021 in Berlin“ – Festnahmen durch Berliner Polzei und Folgen
Nicht nur das ‚Landeskriminalamt 513 Berlin‘ hat uns, Helene und Ansgar Klein, wegen unseres ‚unbotmäßigen‘ Verhaltens an „Pfingsten 2021 in Berlin“ nach zwei Festnahmen zweier ‚Ordnungswidrikeiten‘ beschuldigt. Nun kam mit Schreiben vom 14.01. 2022 die gleiche Beschuldigung vom Ordnungsamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Daraufhin haben wir folgendes Schreiben an die Beauftragte des Ordnungsamtes Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf geschickt:
Betreff: Aktenzeichen Ord A222-5880/21 und OrdA222-5879/21, Ihr Schreiben vom 14.01. 2022
An: „ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de“ <ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de>
Werte Frau NN,
damit Sie sich im Auftrag Ihrer Behörde nicht noch weiter derart übergriffig uns gegenüber verhalten, wie es in den o.g. Schreiben geschehen ist, geben wir Ihnen den guten Rat, sich zunächst die Akten LKA 513-1828/2021 und LKA 513-1826/2021 bei der Polizei Berlin zu besorgen, die uns mit Schreiben vom 11.10. 2021 ebenfalls wegen unseres Aufenthalts am 23.05. 2021 auf dem Berliner Breitscheidplatz „wegen einer Ordnungswidrigkeit“ behelligt hat; dann den Rat, sich zu vergegenwärtigen, welches Desaster der Kasernenhofgehorsam deutscher Beamtenschaft schon einmal über dieses Land gebracht hat. Wir beide, Jahrgang 1937, haben dieses Desaster hautnah erlebt und glücklicherweise überlebt.
Ein totalitäres System kann sich nicht ohne das willige Mitwirken breiter Schichten in den Organen des Staates etablieren und sein verhängnisvolles Tun entfalten. Nicht umsonst gibt es in der BRD die Remonstrationspflicht
„Wehret den Anfängen!“ (Principiis obsta!, Publius Ovidius Naso (43 v. Chr. – 17 n. Chr.)) sollten wir alle beherzigen! Wir beide sehen zur Zeit ein Abgleiten der deutschen Bund- und Länderregierungen in totalitäres Verhalten, denn wir Bürger werden scheibchenweise unserer im Grundgesetz verankerten Grundrechte beraubt: die im GG garantierte Meinungsfreiheit (Art.5 (1)) ist durch massenhafte Löschungen von systemkritischen Videos etc. längst nicht mehr garantiert. Diese Löschungen sind nicht nur ‚regierungsamtlich‘ gedeckt, sondern gewünscht und gefördert, siehe Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zur Zeit wird ein weiteres Grundrecht, Art. 2 (2) GG – körperliche Unversehrtheit – mit Füßen getreten: durch die Einführung der ‚Impf‘-Pflicht für Pflegeberufe und Krankenhaus-Personal mit den nicht ordnungsgemäß zugelassenen mRNA-Gen-Präparaten, und nicht nur Scholz hat eine generelle ‚Impf‘-Pflicht für das Frühjahr angekündigt. Auch die Masken-Pflicht ist ein Vertoß gegen dieses Grundrecht. Ein weiteres Grundrecht, Art. 8(1) – Versammlungsfreiheit -, ist seit März 2020 praktisch außer Kraft gesetzt, denn Versammlungsräume, die 1,5 m Abstand von jeder Person garantieren, sind sehr schwer zu bekommen. Ab 13. Januar 2022 gilt in NRW sogar die ‚3G-Regel‘ für Versammlungen unter freiem Himmel ab Teilnehmerzahlen über 750 und für alle Versammlungen im Freien Maskenpflicht! Auch die schon gültige ‚2G-Regel‘ für öffentliche Innenräume verletzt eklatant Art. 3(1) GG – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich -; ganz zu schweigen von der allseitigen Hetze gegen ‚Ungeimpfte‘. Und das sind ja nicht die einzigen Angriffe auf den Rechtsstaat, der die BRD vielleicht einmal war: Die Gewaltenteilung, die wichtigste Eigenschaft eines demokratischen Rechtsstaates, ist schon weitgehend aufgehoben. Exekutive und Legislative sind durch die grundgesetzwidrige ‚Bund-Länderkonferenz‘ (Bundeskanzler + Ministerpräsidenten), die ‚bindende‘ Beschlüsse fasst, schon vermischt. Die Judikative ist größtenteils gleichgeschaltet: Das Bundesverfassungsgericht und Länderverfassungsgerichte verbieten mit fadenscheinigen Gründen Kundgebungen und Demonstrationen. Die Folgen haben wir beide an Pfingsten 2021 in Berlin am eigenen Leib erlebt: siehe http://www.ac-frieden.de/2021/05/28/4617/ ! Und die ‚vierte Gewalt‘, die Print- und Funk-Medien, … ist gleichgeschaltet.
Die Polizei Berlin und und Sie, Frau NN, wirken im Auftrag Ihrer Behörde an diesem scheibchenweise Außerkraftsetzen unserer (ehemals) freiheitlich demokratischen Grundordnung mit.
Wie gesagt: wir geben Ihnen den guten Rat, sich zu vergegenwärtigen, in welches Desaster schon einmal der Kasernenhofgehorsam deutscher Beamtenschaft dieses Land gestürzt hat.
Unser Rechtsanwalt erhält unser Schreiben gleichzeitig.
Friedlichen Gruß!
Helene+Dr.Ansgar Klein