1.Mai 2021, ‚Schlaglichter aus der ‚Corona-Welt“
„Schlaglichter aus der ‚Corona-Welt“, Dr. Ansgar Klein
Zunächst wieder ein Urteil zum PCR-Test, der ja bekanntlich weltweit zur Feststellung einer Infizierung mit dem Corona-Virus benutzt wird:
Wien, 24.März 2021:Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien (VGW-103/048/3227/2021-2) stellt fest, dass die Krankheitsdefinition von Gesundheitsminister Anschober falsch ist. Wörtlich:“Ausschlaggebend ist die Anzahl der Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ‘Fallzahlen‘.“ Vom Verwaltungsgericht wird der Erfinder des PCR-Tests Dr. Cary Mullis zitiert: „Der PCR-Test ist nicht zur Diagnostik geeignet. Ein positiver PCR-Test sagt für sich allein nichts zur Krankheit oder über die Infektion eines Menschen aus.“ Dazu möchte ich noch anmerken, dass für die weltweite Anwendung des PCR-Tests nicht Dr.Mullis verantwortlich ist, sondern Drosten und Cormann, deren Veröffentlichung zum PCR-Test weltweit gepuscht wurde.
In dem Wiener Urteil heißt es zu dem Vergrößerungsfaktor, der beim PCR-Test verwendet wird, dem sogn. CT-Wert: „Bei CT-Werten größer als 24 ist nach einer Studie aus dem Jahr 2020 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR-Test nicht dazu geeignet, eine Infektiösität zu bestimmen.” Dazu muss man wissen, dass in der Regel Ct-Werte < 30 angewendet werden.
Mit anderen Worten: Die tägliche Veröffentlichung der ‚Neuinfizierten-Zahlen‘ ist in Österreich wie in Deutschland wie überall reine Panikmache!
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März 2021, https://www.n-tv.de/ /Belgien-muss-Corona-Einschraenkungen-aufheben; „ Ein Brüsseler Gericht urteilt nach einer Klage der Liga für Menschenrechte: Belgien muss binnen 30 Tagen Corona-Einschränkungen aufheben oder eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür schaffen.
3. April 2021, Tagesspiegel: „Erst „Friedensaktivist“, jetzt Corona-Verharmloser … „…Immer montags [gemeint sind die Mahnwachen in den Jahren 2014/15] fanden damals in zahlreichen deutschen Städten Verschwörungsgläubige, Reichsbürger, Israelhasser und Esoteriker zusammen, …“
Diese Schimpfworte werden dann 1:1 auf uns Verfechter der Grundrechte übertragen!
- April 2021: https://www.zeit.de/. „Jens Spahn kündigt Rücknahme der Einschränkungen für Geimpfte an. Wer vollständig gegen Corona geimpft ist, soll dem Bundesgesundheitsminister zufolge bald Freiheiten zurückbekommen.“
Wie heißt es in unserem Grundgesetz, Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“!
In dem gleichen Artikel schreibt die ZEIT: „Laut RKI können Geimpfte das Virus kaum weitergeben.“ Da erübrigt sich ein Kommentar
Es gibt auch Lichtblicke im Medien-Dschungel:
14.April 2021: https://www.tagesschau.de/ Titel: „Kritik an Infektionsschutzgesetz – Wir setzen falsche Prioritäten“ In diesem tagesschau.de-Interview geht es um die in dem neuen Impfschutz-Gesetz verankerte Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ‚Infizierten‘ pro 100000 Einwohner. Prof. Dr. Gérard Krause, Leiter der Abteilung Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig antwortet auf die Frage von tagesschau.de: „Sie meinen die Fixierung auf die Sieben-Tage-Inzidenz in dem neuen Impfschutz-Gesetz?“ Krause: „Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert war schon immer problematisch, aber inzwischen wird er richtiggehend untauglich. Die Sieben-Tage-Inzidenz entkoppelt sich immer mehr von der eigentlichen gesundheitlichen Lage. …. es gäbe tatsächlich einen alternativen Parameter: die Anzahl der intensivmedizinischen Neuaufnahmen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner . Damit könnte man auch die Akzeptanz bei den Regierenden sichern.“
Dem ist nichts hinzuzufügen!
27.April 2021: aus dem Rundbrief 306 des Demokratischen Widerstands: „Grundgesetztreuer Richter von Terrorstaat überfallen – Am gestrigen Tag, Montag, den 26. April 2021, ist der Weimarer Richter Christian Dettmar von Polizeitruppen des Merkel-Terrorstaates überfallen worden. Hintergrund: Christian Dettmar hatte als Vorsitzender Richter in einem Urteil des Amtsgerichtes Weimar die Maskenpflicht für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten Eltern, die die Kinder vor der perversen Quälerei schützen wollten. Die Staatstruppen drangen in Dettmars Wohnung ein, durchwühlten diese, durchsuchten sein Auto und konfiszierten sein Telefon.
Wir helfen dabei mit, diesen brutalen Angriff weltweit publik zu machen.
Heute um 14 Uhr versammelt sich die Demokratiebewegung in Weimar vor dem Amtsgericht Weimar gegen den faschistischen Angriff des Merkel-Regimes auf den unabhängigen Richter Christian Dettmar
Ebenfalls 27.April 2021, https://www.zeit.de/wissen/nebenwirkungen-astrazeneca-corona-impfung- Untertitel: „Wir Menschen müssen lernen, mit Unsicherheit zu leben“ Die ZEIT entblödet sich nicht, einen sogn. Risikoforscher namens Gerd Gigerenzer auf die Frage: „Soll ich mich trotz seltener Nebenwirkungen mit AstraZeneca impfen lassen?“ erklären zu lassen, dass uns solche Entscheidungen überfordern könnten. Fazit des Interviews – in meinen Worten: „Augen zu und durch!“
Ebenfalls 27.April 2021, https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/mediathek/live-aus-dem-kanzleramt/kanzlerin-im-gespraech-kuns-kulturschaffende Merkel wörtlich: „Was können wir tun, damit das nicht durch Gerichte wieder infrage gestellt wird? Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen. […] Und was hat die Sache noch mal erschwert? Dass verschiedene Gerichtsentscheidungen immer nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehen. Also dann wird gesagt, ok, Buch ja, Computerfestplatte nein, ist das richtig? Da gab’s Gerichtsentscheidungen, die gesagt haben, nein, da muss auch der Computershop aufgemacht werden. Und schwups ist man in einer Bahn, wo dann alle Geschäfte auf sind.”
Damit hat Merkel sehr deutlich gemacht, was sie von einem der Grundpfeiler unserer Demokratie, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Art.3. GG hält, Nämlich nichts! Gleichzeitig hat Merkel damit ungewollt bestätigt, dass die „Bundesnotbremse” verfassungswidrig ist!
Dazu etwas Erfreuliches: 28.April 2021, DeutscheWirtschaftsNachrichten: „Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die „Bundesnotbremse“ ist inzwischen dreistellig. Am 27.April teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass bis dahin 111(!) Verfahren eingegangen seien.“ Weniger erfreulich: „Der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts teilte mit: „Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar.“
29.April. 2021, www.nachdenkseiten.de/ „…Merkel sagte beim jüngsten „Impfgipfel“, es werde “noch sehr, sehr lange dauern”, bis es einen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren geben werde. Und mit sehr lange, meine ich, nicht vor Frühjahr 2022. Wir werden also im Herbst eine schwierige Situation an den Grundschulen haben. Dort müssen wir uns auf den Betrieb mit ungeimpften Kindern einstellen.“
Diese Merkelsche Impfpropaganda ist unerträglich! Das Französische Zentrum für Medikamentenbewertung (Centre Territorial d’Information Pharmaceutique d’Avis CTIAP) kommt laut NEOPresse vom 28. April 2021 zu dem Schluss, dass alle vier Covid-Impfstoffe sofort eingestellt werden sollten. Keiner der vier in Frankreich eingesetzten Impfstoffe sei sicher oder wirksam. Sie erhielten alle eine Notfallzulassung mit unzureichender klinischer Evidenz. Daher fordert das Centre Territorial d’Information Pharmaceutique deren sofortige Aussetzung.
Mit anderen Worten: die derzeit laufende Impfaktion ist ein großangelegter Menschen-Versuch und der ist laut ‚Nürnberger Codex‘ verboten!
30.April 2021, t-online.de/ amazon-online-haendler-startet-mit-rekordgewinn-ins-zweite-corona-jahr „…Amazon erhöhte den Gewinn um mehr als das Dreifache auf den Rekordwert von 8,1 Milliarden Dollar.“
Deutlicher kann man das Lockdown- Verbrechen an normalen Ladenbesitzern nicht zum Ausdruck bringen!
30.April 2021, Mitteilung von Jens Wernicke, Herausgeber des ‚RUBIKON‘: „Die Baden-Württembergische Landesmedienanstalt will mir 3 Artikel verbieten, darunter der Artikel von Ulli Mies: ‚Transnationaler Staatsterrorismus‘“ In dem Einschreiben-Brief der Landesmedienanstalt heißt es: „Teilen Sie uns bis spätestens Freitag, 14.5.2021 mit, ob die genannten Beiträge angepasst wurden…“
Wie hieß es früher einmal in unserem mittlerweile beerdigten Grundgesetz: Art. 5 (1): „Eine Zensur findet nicht statt.“